|
Programm:
09.00
Begrüßung
Dr. Michael Mayer, NÖ Landesakademie
Bürgermeister KR Kurt Renner, Stadtgemeinde Langenlois
09.15 "Vom Verkehrskonzept zum Gehsteig"
Dipl.Ing. Christoph Westhauser, NÖ Verkehrsberatung
09.45 "Gehflächen und Gestaltung"
Ing. Christian Hofecker, NÖ Verkehrsberatung
10.00 Stadt- und Ortskultur: "Ohne Gehen geht nichts!" "City-walking"
Mag. Michael Praschl, Kommunikations- und Motivforschung
10.30 Pause
11.00 Verkehrssparen in Langenlois
Alois GRUBER; Stadtgemeinde Langenlois, Stadtbauamt
11.30 Warum haben FußgängerInnen keine Lobby?
Dipl.- Ing. Eva Kail, Stadtbaudirektion Wien, Leitstelle für Alltags-
und frauengerechtes Planen und Bauen
12.00 Unser Verkehrsgeschehen: Eine Chance für blinde und sehbehinderte
Menschen?
Ing. Günther Ertl, Wiener Verkehrsbetriebe; Jo Knoll, "Blickkontakt"
- Association für blinde und sehbehinderte Menschen
12.30 - 13.00 Abschlußdiskussion
Zielsetzungen
und Grundsätze der Veranstaltungsreihe:
Dies ist ein weiteres Seminar aus der Reihe "Kommunale Verkehrskonzepte"
(als Baustein der Ausbildungsschiene Kommunaler Umweltschutz der
NÖ Landesakademie), vorgesehen für Vertreter der Gemeinden und
UGRs aber auch für Sachbearbeiter und Fachleute Engagierte in
Verkehrs-, Gestaltungs- und Umweltfragen in der Gemeinde. Sie
führt ein in die Erstellung von Verkehrskonzepten, die sich vor
allem mit den Bedürfnissen sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer
auseinandersetzen. Unter diesen Aspekten, die der Vermeidung von
motorisierten Individualverkehr und der Reduktion von CO2 - Emissionen
im Sinne des Klimaschutzes dienen sollen, ergeben sich folgende
verkehrspolitische Zielsetzungen:
Betonung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsarten zu Fuß Gehen,
Radfahren-, öffentlicher Verkehr, Ordnung des "Ruhenden Verkehrs".
37% aller Wege bezogen auf das gesamte Gebiet finden zu Fuß oder
mit dem Rad statt, daher gilt es auch, die Verkehrsplanung zu
37% auf diese Bewegungen zuzuschneidern. (Wegeanteile: 27% zu
Fuß, 10% per Rad, 40% MIV (Motorisierter Individualverkehr) 8%
Mitfahrer, 15% ÖV (Öffentliches Verkehrsmittel). Der Fließverkehr
findet auch zu Fuß und zu Rad statt, wenn er sein Ziel und seine
Quelle nicht in der Gemeinde hat, sollte er auch an ihr vorbeiziehen,
dann kann Aufenthalt in der Gemeinde wieder erfreulich sein. Für
den benötigten öffentlichen Raum müssen Flächen "zurückerobert"
werden. Dabei kommt es vordringlich auf die Gestaltung an: Angepaßte
Straßenquerschnitte (Geschwindigkeit, Lärm), Planung nach Erreichbarkeiten
(Fußgänger - 1,5 km, Radfahrer 4 km). Die Erreichbarkeit des öffentlichen
Verkehrs hat Priorität - Haltestellenstandorte und Zugangsmöglichkeiten,
geht vor dem ruhenden Verkehr (Ausnahme: Stellplätze für Fahrräder).
Aus Überlegungen der Verkehrssicherheit, der Art der Verkehrserschließung
ergibt sich ein benötigter öffentlicher Raum, (Breiten für den
jeweils erwünschten und notwendigen Verkehr, geschwindigkeitsreduzierende
Anlagen). Nicht überall ist ein Gehsteig oder Radweg erforderlich.
|